Einladung
zur Mitgliederversammlung am 14. März 2024 um 15:30 Uhr
Tagesordnung
- Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 16. März 2023
- Tätigkeitsbericht
- Kassenbericht
- Bericht Kassenprüfer
- Entlastung Vorstand
- Neuwahlen Vorstand
- Anträge
- Allgemeines, Aussprache
Eingaben, Anträge, Vorschläge, Bewerbungen u. ä. für die Mitgliederversammlung sind gem. §10 (3) Satz 4 der Satzung dem Vorsitzenden, OStFw Hoffmann, schriftlich bis spätestens 29. Februar 2024 zu übersenden.
Sollte gem. § 10 (5) a) der Satzung die Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, wird gem. § 10 (2) in Verbindung mit §10 (5) b) der Satzung eine zweite Mitgliederversammlung am 14. März 2024 ab 16:00 Uhr einberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig ist.
Alle außerordentlichen Mitglieder sind gem. § 10 (1) Satz 1 und Beschlussfassung vom 04. Dezember 2023 eingeladen, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Für unsere Mitglieder stehen im Downloadbereich detailliertere Informationen und das Protokoll der letztjährigen Mitgliederversammlung zur Verfügung.