1. Das Heim

 a)   ist eine Betreuungseinrichtung der Kaserne Panzertruppenschule und wird durch die Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. bewirt­schaftet.

 b)   Der Vorstand ist Träger des Hausrechts, seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

 c)   Ruhe, Sauberkeit und Ordnung sowie vorbildliches Verhalten aller Gäste sind Vo­raussetzungen, damit das Heim stets ein angenehmer Ort der Begegnung bleibt.

 d)   Die Ausstattung ist pfleglich zu behandeln, für entstandene Schäden haftet der Schädiger.

 

 2. Zutrittsordnung

     Zutritt zu den Heimräumen haben:

 a)   alle Mitglieder der Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. und ihre Gäste,

 b)   Familienangehörige von Mitgliedern der Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V.,

 c)   Unteroffiziere/Fahnenjunker sowie ihre Gäste,

 d)   Unteroffizieranwärter,

 e)   Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes,

 f)   Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Entgeltgruppen 4 – 9 der Bundeswehr,

 g)   Unteroffiziere befreundeter Nationen,

 h)     Mannschaftsdienstgrade der Kaserne Panzertruppenschule im zugewiesenen Bereich,

 i)     Offiziere, die Dienstpflicht ausüben.

 

3. Öffnungszeiten

     gemäß Aushang

 

4. Anzugordnung

 Das Heim darf in Uniform oder Zivilbekleidung betreten werden.

 a)   Uniform
Dienstanzug/Feldanzug gem. Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

 b)   Zivilbekleidung
Es wird eine korrekte Zivilbekleidung erwartet.

 

Unzulässig sind:

Sport-/Jogginganzüge, Arbeitskleidung, Monteuranzug

 

5. Sonstiges

 a)   Das Betreten der Küchen- und Lagerräume sowie der Aufenthalt hinter der Theke sind nur dem Heimpersonal und dem Vorstand gestattet.

 b)   Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

 c)   Die Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. gewährt keine Kredit.

d)   Mobiltelefone sind stumm zu schalten oder so zu betreiben, dass die anderen Gäste nicht belästigt werden. Die Verwendung von Mobiltelefonen in den Gasträumen ist nicht erwünscht.

 

 

Munster, 16.08.2016

 

Im Original gezeichnet

 

Habel

Oberst und Aufsichtführender

 

Hoppmann

Oberstabsfeldwebel und Vorsitzender