Heimordnung

 1. Das Heim

  • ist eine Betreuungseinrichtung der Kaserne Panzertruppenschule und wird durch die Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. bewirtschaftet.
  • Der Vorstand ist Träger des Hausrechts, seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.
  • Ruhe, Sauberkeit und Ordnung sowie vorbildliches Verhalten aller Gäste sind Voraussetzungen, damit das Heim stets ein angenehmer Ort der Begegnung bleibt.
  • Die Ausstattung ist pfleglich zu behandeln, für entstandene Schäden haftet der Schädiger.

2. Zutrittsordnung

Zutritt zu den Heimräumen haben:

  • alle Mitglieder der Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. und ihre Gäste,
  • Familienangehörige von Mitgliedern der Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V.,
  • Unteroffiziere/Fahnenjunker sowie ihre Gäste,
  • Unteroffizieranwärter,
  • Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes,
  • Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Entgeltgruppen 4 – 9 der Bundeswehr,
  • Unteroffiziere befreundeter Nationen,
  • alle Soldaten und Soldatinnen der Kaserne Panzertruppenschule,
  • alle zivilen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kaserne Panzertruppenschule und des WIS.

 

3. Öffnungszeiten

    gemäß Aushang

 

4. Anzugordnung

Das Heim darf in Uniform oder Zivilbekleidung betreten werden.

  • Uniform
    Sauberer Dienstanzug/Feldanzug gemäß der Allgemeinen Regelung A1-2630/0-9804 (Anzugordnung).
  • Zivilbekleidung
    Es wird eine korrekte Zivilbekleidung erwartet.

Unzulässig sind:

Sport-/Jogginganzüge, Arbeitskleidung, Monteuranzug

5. Sonstiges

a)Das Betreten der Küchen- und Lagerräume sowie der Aufenthalt hinter der Theke sind nur dem Heimpersonal und dem Vorstand gestattet.

b)Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

c)Die Unteroffizierheimgesellschaft Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. gewährt keinen Kredit.

d)Mobiltelefone sind stumm zu schalten oder so zu betreiben, dass die anderen Gäste nicht gestört werden. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen in den Gasträumen ist nicht erwünscht.

 

 

Munster, 15.05.2025

 

Im Original gezeichnet

Prill

Oberst und Aufsichtführender

 

 

Kemter

Stabsfeldwebel und Vorsitzender